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Rechtsexperten analysieren Einlagenrückgewähr am 2. Wiener Unternehmensrechtstag

v.l.n.r.: Dr. Erich Hampel (B&C), Prof. Dr. Susanne Kalss (WU Wien) und Prof. Dr. Ulrich Torggler (Uni Wien)

Am Montag, 14. Oktober, fand bereits zum zweiten Mal der „Wiener Unternehmensrechtstag“ statt. Auf dem Campus der neu eröffneten Wirtschaftsuniversität (WU) Wien trafen sich über 200 Experten aus dem In- und Ausland, um über das komplexe Thema „Einlagenrückgewähr“ zu diskutieren. Unter der fachlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M. und Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. wurden die Grundsätze, die das österreichische Kapitalgesellschaftsrecht prägen, analysiert. Im Zentrum der Tagung, die auf eine Initiative der B&C Privatstiftung zurückgeht, stand der Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis zu aktuellen Fragen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts.

Wien, 15. Oktober 2013 – Bereits im Vorfeld haben viele namhafte Vertreter von Universitäten aus dem In- und Ausland, Finanzdienstleistern, Großkanzleien, Ministerien, Kammern und Konsumentenschutz ihr Kommen zum zweiten Wiener Unternehmensrechtstag angekündigt. Die zahlreichen Anmeldungen aus verschiedenen Unternehmensbereichen zeigen, wie wichtig die Vernetzung von Wissenschaft und Praxis bei komplexen Themengebieten wie z. B. bei der Kapitalerhaltung und dem Verbot der Einlagenrückgewähr ist. Gesehen wurden u. a.: Prof. DDr. Dr.h.c.mult. Klaus Hopt, em. Direktor des Max-Planck-Instituts in Hamburg; Prof. Dr. Martin Winner, Vorsitzender der österreichischen Übernahmekommission; Richterin Dr. Angelika Mädel; em. RA Hon.-Prof. Karl Hempel; Dr. Helmut Oberzaucher von der Erste Group; Dr. Natalie Dubsky von der OMV; Hofrat Dr. Georg Nowotny vom OGH; RA Dr. Sieglinde Gahleitner, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs sowie die Universitätsprofessoren Dr. Friedrich Rüffler aus Wien, Dr. Eveline Artmann aus Linz und Dr. Martin Auer aus Salzburg.

Im Rahmen der Tagung nutzten die zahlreichen Teilnehmer die Möglichkeit, sich über ihre Erfahrungen auf dem Themengebiet auszutauschen und zu netzwerken. „Die Vernetzung von Wissenschaft und Praxis ist uns beim heurigen Wiener Unternehmensrechtstag erfolgreich gelungen. Das zeigt sich in der Vielfalt an Interessenten aus den verschiedensten Bereichen, die an der Tagung teilgenommen haben. Gerade bei einem hochkomplexen Thema wie der Einlagenrückgewähr ist es notwendig, viele verschiedene Interessen zu berücksichtigen“, so Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss LL.M. über die Veranstaltung.

Die Begrüßung nahmen WU-Vizerektorin DDr. Regina Prehofer, Dr. Erich Hampel (Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung), Univ.-Prof. Dr. Martin Winner (Vorstand des Departments für Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht an der WU Wien) und Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M., die gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M., die Tagung fachlich leitete, vor.

Einlagenrückgewähr: Ein komplexes, juristisches Thema

Als erster Vortragspunkt referierte Univ.-Prof. Dr. Karsten Schmidt von der Bucerius Law School in Hamburg über Grundlagen und Zukunft der Einlagenrückgewähr. Das Gebot der Kapitalerhaltung ist das zentrale Prinzip des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts, das für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gilt. Das dazugehörige Verbot der Einlagenrückgewähr in Unternehmen bedeutet, dass nur der in der Bilanz ausgewiesene Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf und alle anderen Vermögenszuwendungen unzulässig sind. Der Grundsatz der Kapitalerhaltung ist eine Schutzmaßnahme zugunsten der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter eines Unternehmens, die auf das gesamte Vermögen der Gesellschaft abzielt. Univ.-Prof. RA Dr. Hanns Hügel erörterte anschließend die zentrale Frage des Vorliegens des Verbots der Einlagenrückgewähr im Gesellschafts- und Steuerrecht.

Gestaltungsmöglichkeiten der Einlagenrückgewähr in Unternehmen

Nach der Mittagspause vertiefte em. Univ.-Prof. Hans-Georg Koppensteiner von der Universität Salzburg das Thema „Einlagenrückgewähr im Konzern“. Der Grundsatz der Kapitalerhaltung prägt die gesamte Beziehung zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern und ist daher auch tragend für das gesamte österreichische Konzernrecht. Innerhalb eines Konzerns gilt das Gebot, dass eine Konzernmuttergesellschaft ihr Interesse (Konzerninteresse) in der Tochtergesellschaft nicht zulasten der Minderheit und der Gläubiger durchsetzen darf. Im Anschluss referierte Priv.-Doz. RA Dr. Georg Eckert von der WU Wien zu Sonderfragen bei Umgründungen von Unternehmen.

Rechtsfolgen der Einlagenrückgewähr für Gesellschafter und Dritte

Als letzter Vortrag der Tagung widmete sich Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M., von der Universität Wien der praktisch wichtigen Frage der Rechtsfolgen. Das Verbot der Einlagenrückgewähr ist mit scharfen Sanktionen versehen. Nach der Rechtsprechung ist ein Geschäft bei einem Verstoß gegen den Grundsatz der Kapitalerhaltung nichtig. Die Geschäftsführer unterliegen einer Haftung und der Gesellschafter ist zur Rückzahlung verpflichtet. Erkennt ein außenstehender Dritter einen Verstoß gegen das Gebot der Kapitalerhaltung, kann er ebenfalls herangezogen werden. Dies ist gerade für Masseverwalter, die Ansprüche von insolventen Gesellschaften geltend machen, von Bedeutung.

Über die B&C Gruppe

Seit ihrer Gründung vor 13 Jahren verfolgt die B&C Privatstiftung (www.bcprivatstiftung.at) das Ziel der langfristigen Förderung des österreichischen Unternehmertums und des Wirtschaftsstandortes Österreich. Mittels ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der B&C Industrieholding (www.bcholding.at), übernimmt B&C die Aufgaben eines langfristigen, stabilen österreichischen Kernaktionärs in österreichischen Industrieunternehmen. Sie übt ihre Aktionärsrechte verantwortungsvoll im Interesse des jeweiligen Unternehmens aus und gibt den Unternehmen damit langfristige Planungssicherheit und eine stabile Eigentümerstruktur. B&C leistet so einen wesentlichen Beitrag zum unternehmerischen Erfolg ihrer Kernbeteiligungen und fördert den Wirtschaftsstandort Österreich. Die B&C Gruppe hält derzeit Kernbeteiligungen an der Lenzing AG, der Semperit AG sowie der AMAG . Die B&C Privatstiftung vergibt seit 2005 als zentrale Fördermaßnahme jährlich den Houska-Forschungspreis für wirtschaftsnahe Forschungsprojekte.