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3. Wiener Unternehmensrechtstag: Bilanzdelikte, Dividendenuntreue und Rechnungslegung im Fokus

v.l.n.r.: Prof. Dr. Ulrich Torggler (Uni Wien), Prof. Dr. Susanne Kalss (WU Wien) und Dr. Erich Hampel (B&C)

Bereits zum dritten Mal fand am Montag, den 6. Oktober, der „Wiener Unternehmensrechtstag“ statt. Rund 200 Rechts- und Wirtschaftsexperten diskutierten unter dem Thema „Enforcement im Rechnungslegungsrecht – vom Papiertiger zum Kriminalfall?“ im Festsaal der Universität Wien die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung. Unter der fachlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss LL.M. und Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler LL.M. reichten die Vorträge von den aktuellen Rechnungslegungsvorschriften über das Bilanzstrafrecht bis zur Dividendenuntreue. Die Fachtagung geht auf eine Initiative der B&C Privatstiftung zurück und soll den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis zu aktuellen Fragen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts fördern.

Wien, 9. Oktober 2014 – Das Interesse am 3. Wiener Unternehmensrechtstag war groß: Rund 200 Experten aus den Bereichen Recht und Wirtschaft diskutierten und analysierten im Rahmen der Tagung die aktuellen Auswirkungen der Offenlegung und Rechnungslegungskontrolle auf Unternehmen. Gesehen wurden u.a.: Mag. Yann-Georg Hansa (KPMG), Mag. Gerhard Schwartz (Ernst & Young), Dr. Christian Hoenig (Wolf Theiss Rechtsanwälte), Dr. Thomas Wenger (Schönherr Rechtsanwälte) sowie die Universitätsprofessoren Dr. Martin Winner (WU und Vorsitzender der österreichischen Übernahmekommission), Univ.-Prof. Dr. Ewald Aschauer (Johannes Kepler Universität Linz), Univ.-Prof. Dr. Eveline Artmann (Institut für Unternehmensrecht, Universität Linz) und em. o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt (Institut für Finanzrecht, Universität Wien).

Der rege Austausch zwischen Vertretern von Institutionen, Großkanzleien, Finanzdienstleistern und Universitäten zeigte, wie sehr die Grenzen zwischen Wirtschafts-, Zivil- und Strafrecht bei aktuellen Entwicklungen im Rechnungslegungsrecht verschwimmen. „Die Aussagekraft der Rechnungslegung hat eine wesentliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreich“, betont Dr. Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung. „Die Anforderungen an die interne Dokumentation und die Unternehmenspublizität wurden in den vergangenen Jahren erhöht. Das gilt insbesondere für die Rechnungslegung, zumal Sanktionen bei Verstößen verschärft wurden. Das stellt nicht nur die Verantwortlichen vor neue Herausforderungen, sondern erhöht auch die Nachfrage nach fachkundigen Beratern im Unternehmensrecht. Diese Nachfrage wird in den nächsten Jahren noch weiter steigen. Das große Interesse am diesjährigen Unternehmensrechtstag zeigt, dass Experten aus Wirtschaft, Rechtsberatung und Wissenschaft gemeinsam Lösungen diskutieren müssen“, so die Organisatoren Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss LL.M (Wirtschaftsuniversität Wien) und Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler LL.M. (Universität Wien). Die Fachtagung geht auf die B&C Privatstiftung zurück, die traditionell Initiativen unterstützt, die für Rechtssicherheit in heimischen Unternehmen sorgen.

Begrüßt wurden die Teilnehmer durch RA Univ.-Prof. Dr. Paul Oberhammer (Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien), Dr. Erich Hampel (Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung) und Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler LL.M., der die Tagung gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss LL.M. fachlich leitete.

Rechnungslegungsrecht: Schutz, einheitliche Standards und Kontrolle

Zu Beginn des Unternehmensrechtstages thematisierte o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny (Vorstand des Instituts für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien) den Schutzgesetzcharakter der Rechnungsregelungsvorschriften. Einheitliche Standards und Korrektheit, etwa bei der doppelten Buchführung oder der Erstellung sowie Prüfung der Bilanzen, sind wesentliche Grundlagen für das Funktionieren von Geschäftsbeziehungen. Dabei dienen diese aber in erster Linie der Selbstinformation und dem Eigeninteresse der Unternehmen, z. B. dem frühzeitigen Erkennen von Krisen, und nicht dem Schutz Dritter. Es gilt das Prinzip der Innenprüfung durch die dafür vorgesehenen Unternehmensorgane wie beispielsweise durch den Aufsichtsrat.

Anschließend fokussierte sich Prof. Dr. Hanno Merkt LL.M. (Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht der Universität Freiburg und Richter am Oberlandesgericht in Karlsruhe) auf den internationalen Vergleich bei der Durchsetzung der Rechnungslegungspflichten, da eine zunehmende Internationalisierung bei der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung bei Unternehmen stattfindet. Andererseits gibt es noch immer erhebliche Unterschiede der einzelnen nationalen Rechtsordnungen, z. B. in Hinsicht auf Regelungen der internen und externen Prüfung. Ebenso verhält es sich mit den Sanktionierungen: Sowohl die Haftung der Bilanzierungsverantwortlichen als auch die Haftung der Abschlussprüfer fallen je nach Nation unterschiedlich aus – auch innerhalb der EU. Die Durchsetzung der Rechnungslegungspflicht verlagert sich vom Unternehmens-, Handels- und Gesellschaftsrecht hin zum Kapitalmarktrecht.

Ein Jahr „Bilanzpolizei“: Sparringpartner für börsennotierte Unternehmen

Ein erstes Resümee aus der Praxis nach einem Jahr Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) zog Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek (stv. Leiter der OePR und Leiter des Instituts für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung der Universität Linz). Als Enforcementstelle, auch als „Bilanzpolizei“ tituliert, kontrolliert die OePR aufgrund der Bestellung durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) als zuständiger Behörde die Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen. Bisher wurden 25 Unternehmen per Zufallsprinzip ausgewählt und die Überprüfung läuft bereits. Die Zahl der Prüfungsschwerpunkte ist abhängig von der Komplexität und Qualität der jeweiligen Abschlüsse. So werden die durch die FMA vorgegebenen Prüfungsschwerpunkte durch unternehmensspezifische Bereiche ergänzt.

Die FMA hat die behördliche Funktion, die OePR agiert auf privatrechtlicher Grundlage. Werden wesentliche Fehler festgestellt, werden diese an die FMA weitergeleitet, die ein Verfahren zur Fehlerveröffentlichung einleitet. Ferner kann die FMA Prüfungen an sich ziehen, wenn sie Zweifel an den Ergebnissen hat, es im Sinne des öffentlichen Interesses als notwendig erachtet wird oder sich ein Unternehmen der Überprüfung durch die OePR verweigert. Nach einem Jahr OePR zeigen sich die Unternehmen gesprächsbereit und sehen die Prüfer als faire Sparringpartner an.

Kein Kavaliersdelikt: Bilanzstrafrecht und Dividendenuntreue

Einen Einblick in Status Quo und Reform im Bilanzstrafrecht bot RA Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch (Leiter des Instituts für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien). Strafnormen finden sich bislang verstreut in den zahlreichen Spezialgesetzen über die einzelnen Gesellschaftsformen. Im Zuge der im November anstehenden Strafrechtsreform soll diese Normenvielfalt im Strafgesetzbuch (StGB) gebündelt werden, was wegen der Unterschiede je nach Rechtsform einige Probleme erzeugt. Materiell soll der Tatbestand enger gefasst werden, während der Strafrahmen angehoben wird. Nur ein unvertretbarer, wesentlicher Verstoß gegen allgemeine Rechnungslegungsvorschriften soll strafbar sein.

Dem brisanten Thema der Dividendenuntreue widmete sich anschließend Dr. Friedrich Rüffler LL.M. (Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien). Er führte auf Grundlage der von ihm kritisierten „Libro“-Entscheidung des OGH aus, unter welchen Voraussetzungen leitende Organe einer Kapitalgesellschaft durch die Ausschüttung einer Dividende den Tatbestand der Untreue erfüllen. Neben dem Gewinnausweis durch „geschönte“ Bilanzen komme auch die mangelnde Dotierung gesellschaftsrechtlich gebotener Rücklagen in Frage. Entgegen dem OGH dürften GmbHs mit einem einzigen Gesellschafter und gleich strukturierte Aktiengesellschaften nicht unterschiedlich zu behandeln sein, weil das Gläubigerschutzregime insofern gleich ist. Viel grundsätzlicher stelle sich aber die Frage, ob der Tatbestand der Untreue überhaupt einen Zweck zum Schutze des Gläubiger hat.

Der Gerichtsgutachter als neutrales Organ

Zum Abschluss des 3. Wiener Unternehmensrechtstages liefert MMag. Dr. Gerd Konezny (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Sachverständiger aus Wien) kritische Anmerkungen aus der Sicht eines Gerichtsgutachters. Laut Konezny würden diese häufig im „Trüben fischen“, da es schwierig ist, an verbindliches Zahlen- und Datenmaterial zu gelangen. Oft seien die Betroffenen im Unternehmen selbst überfordert. Der Sachverständige verstehe sich aber immer als neutrales Organ.

Resümee: Komplexe Sanktionen – klare Begriffe notwendig

Insgesamt belegen die Vorträge, dass das Sanktionssystem der Rechnungslegungsvorschriften in den vergangenen Jahren wesentlich komplexer geworden ist. „Von einem Papiertiger kann keine Rede sein“, so die Organisatoren Susanne Kalss und Ulrich Torggler. In der neuen „Bilanzpolizei“ sollten die betroffenen Unternehmen eine Verbesserungschance für ihre Konzernabschlüsse und damit auch für mehr Rechtssicherheit sehen. Die klare Definition der Gesetzesbegriffe, wie z.åB. des Kreises potentieller Täter, ist im Sinne der Betroffenen und der Gerichte bei der Reform des Bilanzstrafrechts wünschenswert. Kritisch wird ebenfalls betrachtet, ob Verstöße bei bloßen internen Berichtspflichten, z.B. gegenüber dem Aufsichtsrat, in demselben Maße strafwürdig sind wie eine fehlerhafte Unternehmenspublizität nach außen. In jedem Fall werden ohne die oft zu Unrecht kritisierten Gerichtssachverständigen in Zukunft unverzichtbar bleiben.

Der vierte Unternehmensrechtstag findet am 28. September 2015 an der Wirtschaftsuniversität Wien statt.

Über die B&C Gruppe

Seit ihrer Gründung vor 14 Jahren verfolgt die B&C Privatstiftung (www.bcprivatstiftung.at) das Ziel der langfristigen Förderung des österreichischen Unternehmertums und des Wirtschaftsstandortes Österreich. Mittels ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der B&C Industrieholding (www.bcholding.at), übernimmt B&C die Aufgaben eines langfristigen stabilen Kernaktionärs in österreichischen Industrieunternehmen. Sie übt ihre Aktionärsrechte verantwortungsvoll im Interesse des jeweiligen Unternehmens aus und gibt den Unternehmen damit langfristige Planungssicherheit und eine stabile Eigentümerstruktur. B&C leistet so einen wesentlichen Beitrag zum unternehmerischen Erfolg ihrer Kernbeteiligungen und fördert den Wirtschaftsstandort Österreich. Die B&C Gruppe hält derzeit Kernbeteiligungen an der Lenzing AG, der Semperit AG sowie an der AMAG. Die B&C Privatstiftung vergibt seit 2005 als zentrale Fördermaßnahme jährlich den Houska-Forschungspreis für wirtschaftsnahe Forschungsprojekte.